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§ 1 Zahlung der Charter & Kaution/Stornierung

Bei Buchung ist eine festgelegte Anzahlung in Höhe von 25% der Charter zu leisten. Der restliche Betrag wird spätestens 4 Wochen vor Beginn der Nutzung fällig. Erfolgt die Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Nutzung, ist die volle Charter sofort fällig. Erfolgt die Buchung sehr kurzfristig, kann CHARTERMY eine anderweitige Regelung treffen. Die Charter (Anzahlung/ Restzahlung) ist auf das Konto der CHARTERMY zu überweisen oder in bar zu zahlen. Wird die Charter nicht termingerecht gezahlt, kann CHARTERMY die Buchung stornieren. Die Kaution in Höhe von € 500,- ist vor Beginn der Charter in bar oder per Kreditkarte (Master-/ Visa- Karte) bei CHARTERMY zu hinterlegen. Bis zu 4 Wochen vor Charterbeginn ist eine Stornierung kostenlos, evtl. bereits getätigte Zahlungen werden vollständig erstattet. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Charterbeginn werden 25% der Gesamtcharter erstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Sollte eine Charter kurzfristig aufgrund extremer Wetterbedingungen (z. B. Windstärke > 4 Bft, Gewitter) vom Charterer oder von CHARTERMY abgesagt werden, wird die bereits gezahlte Charter zu 100% erstattet.


§ 2 Frühbucherrabatte

Frühbucherrabatte werden von CHARTERMY wie folgt gewährt: bis zu 8 Wochen vor Charterbeginn 5%, bis zu 4 Wochen vor Charterbeginn 3%. Frühbucherrabatte sind nicht mit anderen Vergünstigungen (z.B. Sonderangeboten) kombinierbar. Ferner gelten sie nicht zu Zeiten von Sonderveranstaltungen wie der Hanse Sail und der Warnemünder Woche.


§ 3 Bootsübergabe/ Bootsrücknahme, Reinigung & Tanken

Bei Übergabe des Bootes wird ein Chartervertrag erstellt, der die vertraglichen Vereinbarungen zwischen CHARTERMY und dem Charterer regelt. Der Charterer wird darauf hingewiesen, sich das Boot gemeinsam mit einem Vertreter von CHARTERMY gründlich anzusehen und evtl. vorhandene Schäden in den Chartervertrag aufzunehmen. CHARTERMY verpflichtet sich, ein ordnungsgemäß einwandfreies, gereinigtes und voll getanktes Boot zur Verfügung zu stellen, mit allen in § 4 aufgeführten Gebrauchs-, Sicherheits-, und Ausrüstungsgegenständen. Sollte sich die Übergabe des Bootes aus Gründen, die CHARTERMY nicht zu verantworten hat, verzögern, kann CHARTERMY die Vercharterung verweigern, um Folgecharterungen nicht zu gefährden. Die bereits gezahlte Charter wird durch CHARTERMY einbehalten. Verzögert sich die Übergabe des Bootes aus Gründen, die der Charterer nicht zu verantworten hat, so kann der Charterer die Übernahme des Bootes verweigern. Die bereits gezahlte Charter ist dem Charterer in voller Höhe zu erstatten. Nichts desto trotz haben sich die Vertragsparteien bei verspäteter Bootsübergabe umgehend telefonisch zu informieren und die sich daraus ergebende Vorgehensweise zu klären. Ist eine Bootsübergabe aufgrund eines Schadens am Boot nicht möglich, ist der Charterer umgehend zu informieren. Bereits geleistete Charterzahlungen werden dem Charterer in voller Höhe erstattet, etwaige Entschädigungszahlungen erfolgen jedoch nicht. Der Charterer sollte das Motorboot voll getankt zurückgeben. Geschieht dies nicht, wird sich CHARTERMY um die Betankung kümmern und dem Charterer die Kraftstoffkosten zzgl. 10% Aufwandspauschale in Rechnung stellen. Ermittelt wird der Verbrauch aufgrund der bootsinternen Kraftstoffanzeige, nachdem das Boot vertäut und vollständig ruhig am Liegeplatz liegt. Für die Reinigung des Motorbootes ist ausschließlich CHARTERMY zuständig. Der Charterer zahlt eine vertraglich vereinbarte Reinigungspauschale in Höhe von € 35,-, unabhängig von der Dauer der Charter. Die Übernahme/ Rückgabe des Bootes erfolgt zur Sicherheit für den Charterer/ CHARTERMY ausschließlich bei Tageslicht und ist somit abhängig von der Jahreszeit.


§ 4 Ausrüstungsgegenstände

Unser Boot besitzt mindestens folgende Ausrüstung: Radio, 1 Rettungsweste je Besatzungsmitglied (Kinderwesten auf Anfrage), BSH-baumustergeprüfte Positionslichteranlage, digitale Seekarte (GPS)/ Echolot, 1 Anker mit mind. 25 m Leine, 1 Ankerball, 2 Paddel, 1 Taschenlampe mit Morseeinrichtung, 1 Nebelsignalgerät (z. B. Pfeife), 1 Set Seenotsignale, 2 ABC Feuerlöscher 2 kg, 1 Rettungsring mit Leine, 1 Erste-Hilfe- Kit.


§ 5 Schäden während der Charterperiode/Versicherungen

Während der Charter durchzuführende Reparaturen dürfen nur nach Absprache mit CHARTERMY von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. CHARTERMY wird sich dazu mit der Werkstatt in Verbindung setzen und sie mit der Reparatur beauftragen. Fällt das Motorboot durch einen Schaden aus, den der Charterer nicht zu verantworten hat, ist CHARTERMY bemüht, schnellstmöglich die Reparatur durchführen zu lassen. Ist eine kurzfristige Reparatur nicht möglich, erhält der Charterer die anteilige Charter zurück, etwaige Entschädigungszahlungen erfolgt jedoch nicht. Der Charterer ist angehalten, bei technischen Störungen wie Wassereintritt, Temperaturanstieg, Vibrationen, ungewöhnlichen Geräuschen und anderen Störungsanzeichen unverzüglich CHARTERMY zu informieren. Werden diese Anzeichnen ignoriert und es entsteht dadurch ein Schaden am Motorboot, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Das Motorboot ist haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der zu hinterlegenden Kaution. Übertrifft ein Schadensfall die Deckung der Bootsversicherungen, haftet der Charterer für zusätzliche Kosten. Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung wird empfohlen.


§ 6 Gutscheine/ Ausbildung Sportbootführerscheine & Sprechfunklizenzen/ sonstige Vermittlungen

Erworbene Gutscheine sind Erlebnisgutscheine und daher 3 Jahre gültig. Eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr innerhalb der Gültigkeitsdauer ist durch Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20% des ursprünglichen Gutscheinwertes lt. dazugehöriger Rechnung möglich. Nach Ablauf ist ein Wiederaufleben des Gutscheins durch eine Zahlung in Höhe von 50% des ursprünglichen Gutscheinwertes lt. dazugehöriger Rechnung möglich. Gutscheine sind, auch trotz anderweitigen Ausweises z. B. auf dem Gutschein selbst, nur an ein bestimmtes Boot gebunden, wenn sich dieses zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins noch im Eigentum von CHARTERMY befindet oder eingechartert ist. Eingelöst werden können Gutscheine nur für Boote, die sich zum Zeitpunkt der Einlösung im Eigentum von CHARTERMY befinden bzw. durch CHARTERMY eingechartert sind. Wertänderungen (z. B. durch Bootswechsel) erfolgen nicht. Für die Ausbildung zum Sportbootführerschein bzw. zu Sprechfunklizenzen ist ausschließlich der ausbildende Betrieb verantwortlich. CHARTERMY hat dazu mit dem ausbildenden Betrieb einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen. Vermittelt CHARTERMY sonstige Dienstleistungen seiner Partner, sind diese ausschließlich für die Einhaltung und Ausführung der Leistungen verantwortlich und haften lt. eigener Bedingungen.


§ 7 Allgemeines

Bei Charterbeginn werden dem Charterer die Bootspapiere (Bootszeugnis, u.ä.) übergeben. Diese sind bei Bootsrückgabe dem Vercharterer wieder auszuhändigen. Unser Boot ist durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund und den Germanischen Lloyd als Sportboot der Kategorie C zugelassen. Das Fahrtgebiet umfasst die küstennahen Gewässer Deutschlands innerhalb der 3-Meilen-Zone. Eine Benutzung des Bootes außerhalb des Fahrtgebietes, bei einer Windstärke > 4 Beaufort sowie in Niedrigwasser - Gebieten ist verboten, es sei denn, es dient dazu, den unmittelbaren Heimweg anzutreten wenn keine Möglichkeit besteht, einen sicheren Hafen anzulaufen. Beim WC ist unbedingt darauf achten, dass kein Papier, Plastiktüten etc. hineingeworfen werden. Bei Diebstahl des Motorbootes oder von Teilen der Ausrüstung ist CHARTERMY unverzüglich zu informieren und bei der nächsten Polizeistelle Anzeige zu erstatten sowie eine Bestätigung für die Versicherung einzuholen. Die Informationspflicht gilt ebenfalls bei jeglichen Unfällen. Die Polizei ist zu informieren. Das Motorboot ist mit den nötigen Sicherheitsgegenständen versehen. Für kleine Kinder sollten gut passende Schwimmwesten mitgebracht werden, auf Anfrage stellen wir 2 Kinderwesten zur Verfügung. Der Charterer darf das Motorboot während der Charterperiode nicht weiterverchartern. Außerdem haftet der Charterer für alle Schäden und den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, die er und/ oder seine Besatzung verursacht. Die Benutzung des Motorbootes sowie zusätzlich gemieteter Wassersportausrüstung (Wasserski, Tube und dazugehörige Ausrüstung) geschieht auf eigene Gefahr. Es werden keine Schäden an Besatzung oder Mannschaft oder deren persönlichen Eigentums erstattet, die aus der Benutzung des Bootes oder der Wassersportausrüstung entstehen. Der verantwortliche Bootsführer hat während seiner Zeit an Bord eine 0,00 Promille-Grenze strikt einzuhalten. Es gilt die Seesportbootverordnung (SeeSpbootV) in der aktuell gültigen Fassung.


§ 8 Sonderbedingungen „Just Flipper! – Packages“

Die Zahlung des Package-Preises erfolgt zu 100% vorab in einer Summe. Die im Package-Preis enthaltene Kraftstoffmenge von 100 Litern gilt nach dem ersten Tag als verbraucht, evtl. nicht verbrauchter Kraftstoff wird weder erstattet noch angerechnet und darf auch nicht abgezapft werden. Mit Ausnahme des Platinum-Package sind die Packages personengebunden und nicht übertragbar. D. h., der Schiffsführer ist an allen Chartertagen ein- und dieselbe Person. Die Chartertage müssen nicht zusammenhängend abgefahren werden. Ab der 2. Rückgabe fällt allerdings eine Reinigungspauschale lt. § 3 an. Alle Packages haben den Charakter eines Erlebnisgutscheins und sind daher 3 Jahre gültig. Verlängerungen sind analog zu § 6 möglich. Die Packages sind, auch trotz anderweitigen Ausweises z. B. lt. Package-Namen, nur an ein bestimmtes Boot/ Fabrikat gebunden, solange es sich zum Zeitpunkt der Einlösung noch im Eigentum von CHARTERMY befindet oder eingechartert ist. Eingelöst werden können Packages nur für Boote, die sich zum Zeitpunkt der Einlösung im Eigentum von CHARTERMY befinden bzw. durch CHARTERMY eingechartert sind. Wertänderungen (z. B. durch Bootswechsel) erfolgen nicht.


§ 9 Geskipperte Fahrten

Die komplette Verantwortung (für Boot & Crew) jedweder geskipperter Fahrten liegt allein beim Skipper. Dazu akzeptiert CHARTERMY nur Skipper, die (mindestens) Inhaber des Sportseeschifferscheins (SSS) sind (höherwertige Befähigungsnachweise werden ebenfalls akzeptiert) und eine abgeschlossene Skipper-Haftpflichtversicherung nachweisen können. Zwischen dem Charterer und dem Skipper wird eine gesonderte Skipper-Vereinbarung geschlossen, die neben allgemeinen Angaben auch die Angaben zur Skipper-Haftpflichtversicherung, den Befähigungsnachweis des Skippers und dessen Vergütung enthält. Für alle sich aus der Skipper-Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten sind allein die vereinbarenden Parteien verantwortlich.


§ 10 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an jeder Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


§ 11 Firmensitz / Gerichtsstand

Der Firmensitz von CHARTERMY und der Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten sind gleichermaßen die Hansestadt Rostock.

Es ist das Schicksal jeder Generation, in einer Welt unter
Bedingungen leben zu müssen, die sie nicht geschaffen hat.

John F. Kennedy

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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen